KZV Baden-Württemberg - Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

KZV Baden-Württemberg - Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW)

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Link zur Website der KZV Baden-Württemberg: http://www.zahn-forum.de

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung BW ist in 4 Bezirksdirektionen unterteilt. Darunter fallen die Bezirksdirektion Karlsruhe , die Bezirksdirektion, Stuttgart, die Bezirksdirektion Freiburg und die Bezirksdirektion Tübingen. Es gibt also keine Kassenzahnärztliche Vereinigung Stuttgart (KZV Stuttgart), Kassenzahnärztliche Vereingung Mannheim (KZV Mannheim), Kassenzahnärztliche Vereingung Freiburg (KZV Freiburg) oder Kassenzahnärztliche Vereingung Tübingen (KZV Tübingen) sondern nur Bezirkdirektionen der KZV Baden-Württemberg.  Die Adressen der unterschiedlichen Bezirksdirektionen erfragen sie bitte bei der oben genannten KZV oder unter www.zahn-forum.de.

Die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung der ca. 9 Millionen gesetzlich Krankenversicherten wird durch die KZV-BW (Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg) sichergestellt. Sie sorgt für die wohnortnahe Versorgung der Patienten im Rahmen von Notdiensten am Wochenende und an Feiertagen. Des Weiteren sorgt die KZV für die Möglichkeit der Patienten sich im Rahmen einer Zweitmeinung über geplanten Zahnersatz zu informieren.  Diese Beratung wird von Experten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sichergestellt. Dr. Ute Maier ist derzeit Vorsitzende des Vorstandes. Die KZV BW hat sich verpflichtende Grundsätze für ihr Handeln als gemeinwohlorientierte Selbstverwaltungsinstitution der Zahnärzte auferlegt. Diese Grundsätze wurden von der Vertreterversammlung 2006 beschlossen und sollen nach Innen und Außen zeigen nach welchen Maximen die Vereinigung handelt.

Laut Heilberufe-Kammergesetzes, des STGB V sowie der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg besteht für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Fortbildungspflicht. Die Fortbildungsinhalte müssen laut Gesetzgeber auf dem neusten Stand der wissenschaftlichen Forschung sein und dürfen in keinster Weise von wirtschaftlichen Interesse geprägt sein. Der KZV-BW müssen innerhalb eines 5 Jährigen Zeitraums mindestens 152 Fortbildungspunkte vorgelegt werden. Die Bewertung der einzelnen Fortbildungsveranstaltung bzw. die vergebene Punktanzahl wir von der Zahnärztekammer BW vorgenommen. Sie ist abhängig von der Dauer und Inhalt der Veranstaltung. Für Teilnehmer einer Fortbildungsreihe stellt das erreichen der Punktzahl wohl keinerlei Schwierigkeit dar.

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