Berufsordnung ZA
Die Berufsordnung für Zahnärzte
Wie bereits im Artikel über die Zahnärztekammern erwähnt sind die einzelnen Landeszahnärztekammern im Rahmen der zahnärztlichen Selbstverwaltung auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes ermächtigt eine Berufsordnung zu erlassen. Da jede Landeszahnärztekammer eigenständig ist, gibt es für jedes Bundesland eine eigenen Berufsordnung für Zahnärzte.
Die Berufsordnung soll das Verhalten und den Umgang von Zahnärzten untereinander, gegenüber Patienten, Kollegen, und Mitarbeitern regeln. In ihr werden Berufsrechte und Berufspflichten mit dem Ziel festgelegt welche z.B. folgenden Punkten dienlich sind:
- die Freiberuflichkeit des Zahnarztes sicherzustellen
- das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient zu erhalten bzw. zu stärken
- die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung im Interesse der Allgemeinheit sicherzustellen
- das Ansehen des Zahnarztberufes zu wahren;
- berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern
Verstößt ein Zahnarzt gegen die Berufsordnung kann das Berufsgericht für Heilberufe angerufen werden. Es ist neben Richtern auch mit Zahnärzten besetzt und entscheidet über etwaiges Fehlverhalten. Bei schweren Vergehen kann vom zahnärztlichen Berufsgericht unter anderem ein Berufsverbot verhängt werden.
Dieser Artikel wurde von Dr. Simon Prieß geschrieben.