Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Wie im vorangestellten Artikel bereits beschrieben ist die Zahnärzteschaft landesweit in Zahnärztekammern organisiert. Historisch bedingt ist die Landeszahnärztekammer Nordrhein-Westfalen in zwei selbstständige Kammern geteilt, sodass deutschlandweit 17 Zahnärztekammern existieren. Um die Interessenvertretung der Zahnärzte auf Bundesebene gegenüber Politik, Ministerien und Bundesorganisationen besser organisieren zu können haben sich diese 17 Zahnärztekammern in einem freiwilligen Verband, der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zusammengeschlossen.

Die 17 Präsidenten der Landeszahnärztekammern bilden zusammen mit dem Präsident und zwei Vizepräsidenten den BZÄK-Vorstand. Die Geschäftsführung wird von dem Präsidenten und seinen beiden Stellvertretern übernommen.

Der Präsident und seine Stellvertreter werden auf 4 Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung besteht aus Delegierten der Landeszahnärztekammern und stellt das höchste Entscheidungsgremium der Bundeszahnärztekammer dar.

In der jährlichen Sitzung der Bundesversammlung werden die Leitlinien der Berufs- und Standespolitik der Bundeszahnärztekammer festgelegt.

Wer mehr wissen möchte findet auf www.bzaek.de noch genauerer Informationen zur Organisationsstruktur der Bundeszahnärztekammer.

bewerbungsfoto ausschnitt sw Dieser Artikel wurde von Dr. Simon Prieß geschrieben.

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