Praxisgründung - Teil 1

Phasen der Existenzgründung / Praxisgründung - Teil 1

Allgemeines zum Thema Praxisgründung / Praxisübernahme für Zahnärzte

Eine jährlich wiederkehrende zweistündige Vorlesung an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik des Universitätsklinikums Heidelberg ist mit der Überschrift Existenzgründungsworkflow bezeichnet und wird von mir mit großer Freude präsentiert. Eingangs der Vorlesung kläre ich die Studenten darüber auf, dass die gesamte Existenzgründung ein im Regelfall einmalig (!) vom Zahnarzt zu durchlaufender Prozess ist. Jede Neugründung/Übernahme einer Praxis hat Ihre eigenen höchstpersönlichen Schwerpunkte und damit verbundene Engpässe sodass sich kein gleiches/routiniertes Raster über mehrere Existenzgründungen legen lässt.

Daher ist es weder in einer zweistündigen Vorlesung, noch in dieser Artikelserie möglich eine allgemeingültige Vorgehensweise für die zahnärztliche Existenzgründung zu präsentieren.

Nach der Lektüre dieses Artikels sollte der Leser allerdings einen recht fundierten Überblick über die anstehenden Themengebiete bzw. unterschiedlichen Problemstellungen haben, welche ihm auf dem Weg in die Selbständigkeit begegnen können.

1. Was verstehe ich eigentlich unter Existenzgründung?

Der Prozess der Existenzgründung beginnt mit dem Zeitpunkt der Entscheidung eine Praxis neu zu gründen, einen Standort zu suchen oder nach einer Praxis zur Übernahme Ausschau zu halten.
Vor diesem eigentlich ersten Schritt sollte man sich jedoch bereits Gedanken über sein persönliches unternehmerisches Konzept gemacht haben. d.h. man sollte grob wissen was für eine Zahnarztpraxis man eröffnen / übernehmen bzw. in was für eine Art Praxis man einsteigen möchte. Bin ich eher ein Allrounder oder z.B. der Endospezialist, ein Einzelkämpfer oder Herdentier. Diese gedankliche Vorarbeit sehe ich aber eher als „Reifeprozess“ zum Unternehmertum,welcher mit dem ersten Tag der Assistenzzahnarztzeit beginnt und somit viele Jahre vor der Entscheidung sich niederzulassen startet.
Ist man frühzeitig zahnmedizinisch und unternehmerisch bereit eine Praxis zu übernehmen, ist dies von unschätzbarem Vorteil, denn man hat mehr Zeit zur Selektion. Anders gesprochen; ist der Zahnarzt noch nicht bereit zur Existenzgründung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die für Ihn maßgeschneiderte Praxis bereits verkauft wurde und diese Gelegenheit möglicherweise nicht so schnell wiederkehrt.
Die Existenzgründung endet nicht mit dem Tag der Praxiseröffnung, sondern erst wenn alle Teilprozesse im Rahmen des „Gesamtprozesses Existenzgründung“ abgeschlossen sind. Exemplarisch werden unten viele dieser Teilprozesse genannt.

2. Wie lange dauert die Existenzgründung?

Da es keinen reißbrettartigen Musterprozess gibt, beginnt diese maximal 2-3 Jahre vor dem Tag der Praxiseröffnung und endet maximal 1-2 Jahre danach.
Allerdings habe ich es z.B. bei Übernahmen innerhalb der Familie schon erlebt, dass die gesamte Zeitspanne nur 6 Monate benötigt hat. Auch außerhalb der Familie kann die Existenzgründung in Einzelfällen erst 4-5 Monate vor dem Gründungstag beginnen, allerdings enden die zu klärenden Teilprozesse erst 1-2 Jahre nach dem Eröffnungstag.

3. Kann der Zahnarzt jede Praxis übernehmen?

Klare Antwort: „Nein!“. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass dem Zahnarzt das überhaupt nicht bewusst ist bzw. sein kann. Zumindest schaute mich ein Zahnarzt mit großen Augen völlig fassungslos an, als ich Ihm erklärte, dass ich Ihm die Übernahme einer Praxis mit einem monatlichen Zahnarzthonorar von 45 TEUR nicht empfehle, wenn er gegenwärtig als angestellter Zahnarzt 17 TEUR Zahnarzthonorar bei Vollzeittätigkeit erwirtschaftet. Der junge Zahnarzt würde voraussichtlich von Beginn an das abzuarbeitende Leistungsvolumen nicht bewältigen. Ein an sich einfacher logischer Gedanke, der für diesen Zahnarzt gar nicht zur Debatte stand, ihm aber dann klar wurde.

4. Welche Person sollte bei der Existenzgründung den Zahnarzt beraten

Aus meiner eigenen praktischen Tätigkeit heraus weiß ich, dass es kaum Personen gibt, die eine umfassende Existenzgründungsberatung durchführen können. Der Banker beschränkt sich auf die Finanzierung, der Anwalt auf die Rechtsberatung, der Steuerberater auf die steuerlichen Angelegenheiten, der Finanzdienstleister auf die Finanzierung und die Absicherungskonzepte.
Daher ist es wichtig, einen Berater an der Seite zu haben welcher alle Teilprozesse der Existenzgründung mit begleitet. Er berät also nicht in den einzelnen Teilprozesse im Detail, sondern wacht darüber, dass alle Teilprozesse von den ausgesuchten Partnern beraten werden und hakt diese ab. Zudem sollte er in der Lage sein die Teilprozesse zu identifizieren, die Engpässe beinhalten und somit zeitlich bevorrechtigt anzugehen sind.

Beispiel einer Praxisübernahme:
Am 2. März kam ein Zahnarzt zum Ersttermin zu mir mit dem Anliegen zum 1. April eine Praxis zu übernehmen. Vertragsunterschrift war bereits  im Februar. Ihr Kollege will vom 1.4. bis zum 15.4. in einer Größenordnung von 130 TEUR umbauen. Meine erste Frage war, ob er schon Handwerker beauftragt hat, denn wir haben zur Zeit einen Bauboom und Handwerker sind kaum zu bekommen. Nein hatte er nicht.

Dieser Fehler hätte durch eine frühzeitige Planung bzw. Besprechung mit einem Berater sicherlich verhindert werden können - so kostete es ihn 3 Wochen!

Über die einzelnen Teilprozesse auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Zahnarzt erfahren Sie im Teil 2: Phasen der Existenzgründung / Praxisgründung

nilsstrau Dieser Artikel wurde von Nils Strauß - ANTAX Steuerberatung geschrieben.

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