Fördermittel Zahnarztpraxis

Fördermittel für Praxisberatungen

Zahnarztpraxen befinden sich wie alle anderen Unternehmen im Wettbewerb. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten können Zahnarztpraxen sich Praxisberatungen fördern lassen. Was alles möglich ist und wie hoch die Förderung ausfällt möchte ich Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Warum gibt es Fördermittel für Zahnarztpraxen?

Ein Unternehmen zu führen bedeutet Kompetenz in vielen Bereichen. Noch vor ein paar Jahren reichte es aus einfach ein guter Zahnarzt zu sein. Heute jedoch muss sich der Zahnarzt und Unternehmer außer in seinem medizinischen Fachbereich um Dinge wie Marketing, Personalführung, Strategie, BWL, Abrechnung, Einkauf, QM, Organisation und vieles mehr kümmern.
Wird er Job des Unternehmers nur nebenher ausgeführt, kann das im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Auch wenn die Zahlen jetzt noch in Ordnung sind, der Wettbewerb ist zu groß und zu stark.
Um Praxen die Arbeit außerhalb ihrer Kernkompetenz zu erleichtern und um sich externe Kompetenz einkaufen zu können, fördert der Bund Unternehmensberatungen in verschiedenen Bereichen.

Was wird gefördert?

Die geförderten Themen sind vielfältig, ein paar Beispiele der wirtschaftlichen Beratung können sein:

Nicht gefördert werden Steuerberatungen, Versicherungs- und Rechtsberatungen.

Wie hoch ist die Förderung und woher kommt das Geld?

Es gibt verschiedene Töpfe. Für den bereits über ein Jahr niedergelassenen Zahnarzt ist jedoch die Beratungsförderung des Bundes in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds sicher die Interessanteste. Diese gibt Zuschüsse zu den oben genannten Themen in Höhe von 50% der Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 €. Diese Beratung kann im Zeitraum von 2012 bis 2014 zweimal in Anspruch genommen werden. Die Zahnarztpraxis kann also insgesamt 3.000 € an Fördermittel in drei Jahren erhalten.

Wie läuft eine solche Beratung ab?

Zahnärzte sollten sich einen Berater suchen, der auf Zahnarztpraxen spezialisiert ist. Sprechen Kunden mich beispielsweise an so wird erst ein telefonisches Beratungsgespräch über Inhalt und Ablauf geführt. Außerdem weiß der Zahnarzt nach dem Gespräch genau welche Kosten auf ihn zukommen und welche Summe er von der Beratungsförderung erstattet bekommt. Die Beratung findet in jedem Fall beim Zahnarzt vor Ort statt.
Zuerst bespricht der Berater mit dem Zahnarzt die zu lösenden Probleme und macht sich einen Eindruck von der Praxis. Er analysiert die Praxis im Rahmen des Beratungsauftrags und nennt die Ursachen der Schwachstellen. Nicht immer liegt ein konkretes Problem zu Grunde. Oft möchten Praxisinhaber einfach nur wissen ob in der Praxis alles bestens funktioniert ober ob es Verbesserungspotential gibt.
Nach der Analyse macht der Berater dann Verbesserungsvorschläge und gibt Empfehlungen die ein Umsetzen in der Praxis erleichtern.

Woher weiß der Zahnarzt ob er einen Berater braucht?

Früher waren Unternehmensberatungen nur was für die Industrie. Seit einigen Jahren beauftragen immer mehr klein- und mittelständische Unternehmen sowie freie Berufe einen Unternehmensberater. Ob ein Zahnarzt eine Beratung in Anspruch nimmt ist selbstverständlich ihm selbst überlassen. Fakt ist jedoch das sich erfolgreiche Zahnärzte und Unternehmer regelmäßig externe Hilfe nehmen um an Wissen von außen zu gelangen und einen Tunnelblick zu vermeiden. Nicht umsonst wird die Beratung von staatlicher Stelle gefördert. Eine Beratung hilft, der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus zu sein.

Wo wird der Antrag für die Beratungsförderung gestellt und wer darf beraten?

Möchte eine Zahnarztpraxis die Beratung gefördert bekommen, so muss der Berater entsprechend qualifiziert sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches die Förderung anbietet prüft, ob ein Berater diese Qualifizierung besitzt. Nur Beratungen, die von einem dort im Beraterregister eingetragenen Berater durchgeführt wurden, werden auch gefördert. Das Tool um den Antrag zu stellen finden Sie auf der Seite www.beratungsfoerderung.info. Hier finden Sie auch detaillierte Informationen zum Thema.

Der Berater wird Ihnen sicher beim Antrag Hilfestellung leisten.

Dieser Artikel wurde von Sven M. Walla - walla dentalmanagement geschrieben.

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