Die KZV - Kassenzahnärztliche Vereinigung

Die Kassenzahnärztlichevereinigung (KZV)

In Deutschland sind ca. 85-90% der Bevölkerung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abrechnung von zahnmedizinischen Leistungen, die bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wurden, erfolgt nicht direkt zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenkasse und Arzt sondern über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.

Hierzu werden von den Krankenkassen mit den KZV'en so genannte Kollektivverträge über die Gesammtvergütung für die Versorgung der Versicherten in einem KZV-Bezirk abgeschlossen. Anschließend versuchen die KZV'en für eine gerechte Verteilung der Gesammtvergütung auf die einzelnen Zahnärzte sorge zu tragen.

Wer als Zahnarzt also die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln, und die erbrachte Leistungen vergütet bekommen möchte, muss Mitglied in der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist also im Gegensatz zur Zahnärztekammer freiwillig.

Um der KZV beizutreten und somit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen zu können, muss man neben der Approbation auch einen Nachweis über die Ableistung einer zweijährige Assistenzzeit als Vorbereitungsassistent vorweisen können - erst dann kann eine Zulassung beantragt werden.
Über die Aufnahme in die KZV bzw. die Erteilung der Zulassung entscheidet ein Gremium innerhalb der KZV gemeinsam mit Vertretern der Krankenkassen.
Erhält man als Zahnarzt eine Kassenzulassung, ist man verpflichtet gesetzlich Versicherte zu den zwischen der KZV und den Krankenkassen verhandelten Verträgen zu behandeln. Man spricht daher auch von Vertragszahnärzten bzw. vertragszahnärztlicher Versorgung.

Die Aufgaben der KZV'en umfassen weiterhin:

Kontaktdaten und Informationen zu den einzelnen KZV'en der Bundesländer:

bewerbungsfoto ausschnitt sw Dieser Artikel wurde von Dr. Simon Prieß geschrieben.

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