KZV Berlin - Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin

KZV Berlin

Georg-Wilhelm-Straße 16
10711 Berlin

Telefon: 030/890040
Fax: 030/89004190

Internetadresse der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin: www.kzv-berlin.de

Servicezeiten der KZV Berlin:

Montag

 7:30 - 16:30 Uhr

Dienstag

 7:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch

 7:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag

 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag

 7:30 - 15:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KZV Berlin ihre 3400 Mitglieder (die im Bundesland Berlin tätigen Vertragszahnärzte) gegenüber Politik, Patienten d.h. der Öffentlichkeit und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt sind die 3400 Zahnärzte in Berlin in 2600 Berliner Praxen tätig.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin stellt dadurch die Versorgung von rund 3 Millionen gesetzlich versicherten Patienten und deren Mitversicherte sicher.

So sorgt die KZV Berlin durch Einteilung eines Notdienstes auch am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen, dass man als Patient mit Schmerzen Rund um die Uhr behandelt werden kann.

Durch kostenlose Patientenberatung bezüglich einer zahnärztlichen Zweitmeinung und der Vermittlung in Streitfragen zwischen Patienten und Zahnarzt nimmt sie eine wichtige Rolle in der Beziehung zwischen Zahnärzten und der Gesellschaft ein.

Sie ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und Verhandelt mit diesen über Versorgungsumfänge und Vergütung bzw. Honorierung der zahnärztlichen Tätigkeit. Das verhandelte Honorarvolumen wird anschließend über einen komplizierten Verteilungsschlüssel je nach Leistung der einzelnen Zahnärzte versucht gerecht zu verteilen. Somit stellt die KZV Berlin ein Bindeglied zwischen Zahnärzten und Krankenkassen dar. Jeder Zahnarzt welcher an der vertragszahnärztlichen Versorgung in seiner Praxis in Berlin teilnehmen möchte, muss Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin werden.

Die Mitgliedschaft kann bei der KZV Berlin nach erfolgreicher Approbation und Ableistung einer zweijährigen Assistenzzahnarztzeit beantragt werden. Über die Zulassung bzw. die Erteilung einer sog. Kassenzulassung entscheidet dann ein Gremium der KZV Berlin welches aus Zahnärzten und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen besetzt wird. Die Servicezeiten können dem Text weiter oben entnommen werden.

Da es sich bei der Berliner KZV um eine Selbstverwaltungskörperschaft handelt, wird sie wie auch alle anderen KZVen der einzelnen Bundesländer von Ihren Mitgliedern, also den Vertragszahnärzten des Landes über Mitgliedsbeiträge finanziert.

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