Leistungsdokumentation für Zahnärzte

Leistungsdokumentation: Eine kleine Einführung.

Ok, zugegeben: Auf den ersten Blick gibt es weitaus spannendere Themen als die Dokumentationspflicht. Doch wer genau hinsieht und sich ein wenig mit der Materie beschäftigt erkennt schnell, welches wirtschaftliche Potential sich hinter einer korrekten und ausführlichen Dokumentation verbirgt.

Rechtliche Grundlagen

Prinzipiell ist der Zahnarzt verpflichtet, seine Behandlung zu dokumentieren. Diese Pflicht geht auch aus der Berufsordnung der Landeszahnärztekammern hervor. Es wird unterschieden zwischen einer Behandlungs- und Abrechnungsdokumentation. Die Behandlungsdokumentation soll bei Schadensersatzklagen oder sonstigen Streitigkeiten nachweisen, dass die Behandlung lege artis erbracht wurde.
Die Abrechnungsdokumentation ergibt sich aus der Behandlungsdokumentation und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den vertraglichen Pflichten des Zahnarztes erstellt. Des weiteren gibt es Leistungen in den ausdrücklich auf die Verpflichtung der Dokumentation hingewiesen wird um diese überhaupt abrechnen zu dürfen. BEISPIEL?

Was dokumentiere ich?

Das wichtigste ist erstmal die genaue Befundaufnahme und Diagnose. Die Dokumentation muss immer so vollständig und gewissenhaft sein, dass jeder Zeit eine dritte Person (Richter, Anwalt, Gutachter, KZV) die gesamte Behandlung inklusive Aufklärung, Materialien und den Abrechnungspositionen nachvollziehen kann.

Eine lückenlose Dokumentation beinhaltet die gesamte Behandlung des Patienten, also:

Hält man diese Reihenfolge ein, hat man nicht nur eine sinnvolle Behandlungsplanung sondern auch eine schlüssige Dokumentation!!

Der wirtschaftliche Aspekt

Grundsätzlich gilt - nur was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden. Alles andere Bedarf einer Menge Phantasie oder ist schlichtweg Abrechnungsbetrug. Man muss auch nicht jede Abrechnungsposition kennen sondern kann die Behandlung auch als Text verfassen. Anhand dieses Eintrags hat die zuständige Verwaltungsangestellte ein Bild von der Behandlung und kann diese in die entsprechenden BEMA- bzw. GOZ-Abrechnungspositionen umsetzen. Bei umfangreichen Behandlungen lohnt es sich auch die Behandlungszeit zu notieren. Dadurch wird es möglich einen Soll-Ist-Vergleich im Bezug auf den Umsatz durchzuführen. Der Soll-Umsatz ergibt sich aus der Multiplikation des ermittelten Kostenstundensatzes (beim Steuerberater erfragen), dem der tatsächliche Umsatz (die Summe der Abrechnungspositionen) gegenübergestellt wird. Am Ende eines Tages sollte man anfangs wirklich mal schauen, was habe ich nach 8 Stunden und was sollte ich eigentlich haben. So kann man seinen Aufwand und den Preis für Leistungen am besten kalkulieren.
Eine optimale Wertschöpfung in der täglichen Praxis ergibt sich also aus der Behandlung- der lückenlosen Dokumentation- und dem Fachwissen der Abrechnung.

Anhand von drei Beispielen möchte ich das näher erläutern:

Das erste Beispiel fällt mir immer ein wenn ich Telefonate verfolge. Und wie viel da telefoniert wird!! Ich muss noch den Patienten anrufen, ich muss noch den Kollegen anrufen...und dann wird eifrig telefoniert....so bringt man den Tag auch rum...ja.

Beispiel 1: Ä1- die Beratung des Patienten - nicht nur in der Praxis, auch für die telefonische Beratung!
GKV- 8,39 € GOZ-10,72 € bis 9 Minuten. Ab 10 Minuten kann bei Privatpatienten die höher bewertete Ä3- 20,10 € aus der GOZ in Ansatz gebracht werden. ABER: In der Praxis oder nach dem Telefonat muss die Zeit und der Inhalt der Beratung bei dem jeweiligen Patienten dokumentiert sein, nur so kann diese auch richtig berechnet werden.

Und der Zahnarzt telefoniert fleißig weiter.......und ruft den Kollegen an um mit ihm die Behandlung eines gemeinsamen Patienten zu besprechen.

Somit kommen wir zum Beispiel 2: Die konsiliarische Erörterung zwischen zwei Ärzten.
BEMA-Position 7600- 13,05 € GOÄ-Position Ä60 – 16,08 € ABER: auch hier gilt Inhalt und Zeit zu dokumentieren.

Beispiel 3: Die Sensibilitätsprobe von Zähnen.
Bema Nummer 8 – GOZ Nummer 0070 . je Sitzung unabhängig von der Methode. Es steht also nirgendwo geschrieben, dass man dazu das Kältespray aus der Schublade holen muss, der Luftbläser tuts auch! GKV- 5,59 € GOZ - 6,47 € ABER: Auch hier bitte dokumentieren welche Zähne getestet wurden. Gerade im Bereich der GOZ kann bei mehreren Zähnen und dem damit verbundenen zeitlichen Mehraufwand das Honorar durch einen höheren Steigerungsfaktor erzielt werden! Es kann sich heute keine Praxis mehr erlauben Honorareinbußen hinzunehmen, weil die Behandlung nicht richtig dokumentiert wird.

Anhand dieser ersten Beispiele kann man direkt sehen warum die Dokumentation von Anfang an so wichtig ist und sich die Mehrarbeit im Endeffekt im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt.

platzhalter Dieser Artikel wurde von Nicole Seipel geschrieben.

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