Ratgeber für Zahnärzte von Zahnärzten & Co
Was steckt hinter dem Versorgungswerk?
Was steckt hinter dem Versorgungswerk? Laienhaft könnte man sagen: Die zahnärztlichen Versorgungswerke sind die "gesetzliche Rentenversicherung" für die angestellten und niedergelassenen Zahnärzte der jeweiligen Bundesländer.
Natürlich stellt sich der rechtliche Hintergrund und erst recht die Entstehungsgeschichte der Versorgungsanstalten um ein vielfaches komplexer dar, jedoch könnte man simplifiziert zusammenfassen, dass das Versorgungswerk der Zahnärzte für Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung seiner Mitglieder zuständig ist.
Für Zahnärzte ist die Mitgliedschaft in dem für sie zuständigen Versorgungswerk genauso wie die Kammermitgliedschaft gesetzlich verpflichtend.
Die Beitragsbemssung und damit auch die monatliche Beitragshöhe unterscheiden sich zwischen den einzelnen Versorgungswerken der Länder. Grundsätzlich kommen drei unterschiedliche Verfahren zu Anwendung.
- Koppelung an den theoretischen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. dessen Höchstbeitragssatz bei Deckelung (Lösung für alle Assistenten und angestellten Zahnärzte)
- Prozentual vom Betriebsgewinn vor Steuern
- Fixe Beitragssätze nach Lebensalter gestaffelt
Während selbstständige Freiberufler grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1957 ausgeschlossen sind muss der Assistentzarzt seine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragen. Dies sollte möglichst innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Berufstätigkeit geschehen, da sie nur für diesen Zeitraum rückwirkend ist. Verpasst ihr die rechtzeitige Befreiung hat dies zur folge das ihr neben dem Beitrag fürs Versorgunswerk auch noch einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müsst. Das Formular für die Befreiung findet ihr entweder auf der Homepage oder ihr könnt es telefonisch bei eurem zuständigen Versorgungswerk anfordern.