Warum sind wir freiberufliche Zahnärzte?

Der Zahnarzt als Freiberufler

Fast jeder Zahnmedizinstudent bzw. Assistenzarzt weiß es: Der Zahnarzt ist ein Freiberufler. Doch warum sind wir das, und was bedeutet es eigentlich für uns Zahnärzte?

Zur Klärung dieser Frage hilft es sich die vom Verband der freien Berufe ausgearbeitete Definition anzuschauen. Hier steht: “Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."

Die wichtigste staatliche Gesetzgebung welche die oben genannten Grundlagen für berufsrechtlichen Regelungen bildet ist das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde.
Hier ist festgelegt, dass zur Ausübung des Berufes des Zahnarztes eine Approbation nach Maßgaben des Gesetzes zu erlangen ist. Die Approbation bescheinigt also die in der Definition des Freien Berufes geforderte besondere berufliche Qualifikation. Nur wer die zahnärztliche Approbation erlangt ist berechtigt die Berufsbezeichnung Zahnarzt / Zahnärztin zu führen.

Neben der Regelung bezüglich der Approbation ist im Zahnheilkundegesetz weiterhin geregelt, dass der Beruf des Zahnarztes kein Gewerbe darstellt und somit der Gruppe der Freiberufler zuzuordnen ist. Freiberufler verdienen im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ihr Geld nicht mit der Produktion oder dem Handel sondern durch ihre geistig-ideelle Leistung. Der Gesetzgeber räumt den Angehörigen von Freien Berufen eine besondere Stellung in der Gesellschaft ein. Dies hat weit reichende Auswirkungen z.B. auf das Steuerrecht (Freiberufler sind z.B. nicht gewerbesteuerpflichtig) oder die berufspolitische Organisation. Der Zahnärzteschaft wurde durch die Einräumung eines Standesrechts die Selbstverwaltung in eigener Verantwortung durch den Staat übertragen. Womit wir beim nächsten Thema angelangt wären - den Zahnärztekammern.

Das Zahnheilkundegesetz ist unter http://www.gesetze-im-internet.de/zhg/index.html einsehbar.

bewerbungsfoto ausschnitt sw Dieser Artikel wurde von Dr. Simon Prieß geschrieben.

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